2020-11-24: Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neue Firma: Rösl GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Vertrieb von Schüttgütern 2. Betrieb von Rohstofflagerstätten, Recyclingplätzen, Kompost- und Erdenwerken 3. Durchführung von Transportleistungen 4. Annahme und Verwertung von Abfällen 5. Renaturierung und Schaffung von Lebensräumen für geschützte Tierarten. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geburtsdatum und neuer Wohnort von Amts wegen eingetragen: Geschäftsführer: Rösl, Franz, Regensburg, *14.02.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 79.000,00 EUR auf 105.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kompent Entsorgung GmbH mit dem Sitz in Jesewitz und der Rösl Aufbereitung & Recycling GmbH mit Sitz in Jesewitz OT Liemehna und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 105.000,00 EUR. Die Kompent Entsorgung GmbH mit dem Sitz in Jesewitz (Amtsgericht Leipzig, HRB 14321) und die Rösl Aufbereitung & Recycling GmbH mit dem Sitz in Jesewitz OT Liemehna (Amtsgericht Leipzig, HRB 20573) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.