2007-04-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2007. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Produkten und Lösungen im Bereich der EDV mit einer sehr hohen Ausrichtung in dem Bereich der Implementierung und Betreuung von Warenwirtschaftssystemen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen. Darüber hinaus Beratung, Betreuung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Vertrieb, Warenmanagement und Logistik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gerling, Marcus, Ulm, *12.05.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-12-28: Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 5/2, 89081 Ulm.
2012-07-03: Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: geco GmbH.
2013-12-12: Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Gerling Consulting GmbH.
2019-08-27: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HOLME Consulting & Solutions GmbH", Olching (Amtsgericht München HRB 234933) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.