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German Football Service AFVD Service GmbH

Sportverein, Bowl XLIV, Servicegesellschaft..., Kick-Off, Showprogramm, Hall Unicorns, Schwäbisch Hall Unicorns, Eingänge, GFL, Querverweise, Eurobowl
Adresse / Anfahrt
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Nordendstraße 38
60318 Frankfurt am Main


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-07-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2012 mit Nachtrag vom 29.06.2012. Geschäftsanschrift: Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Gegenstand: die Verwertung von Sportrechten und Sportmarketingrechten in der Sportart American Football sowie die Beratung Dritter in diesen Bereichen, weiter die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen in diesem Bereich, der Betrieb von Nationalmannschaften, Verwertung der Vermarktungsrechte der Nationalmannschaften und von Meisterschaften des AFV Deutschland e.V. sowie der German Football League (GFL), die Ausrichtung oder Unterstützung der Ausrichtung des Deutschen Endspiels "German Bowl" und weiterer nationaler und internationaler Endspiele oder Meisterschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Robert, Obertshausen, *09.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der German Football Marketing - American Football Verband Deutschland Marketinggesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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