2011-03-11: Firma: GermanPV GmbH. Sitz: Cottbus.Geschäftsanschrift: Byhleguhrer Dorfstraße 38, 15913 Byhleguhre-Byhlen. Gegenstand: Herstellung, Vermittlung von sowie Handel mit Produkten jedweder Art nebst Zubehör auf dem Gebiet der Energietechnik, insbesondere der Solartechnik. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Brannaschk, Jens, *27.08.1967, Oy-Mittelberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.02.2011.
2011-04-15: Sitz: Geschäftsanschrift:; Am Gleis 3, 03042 Cottbus Grund- oder Stammkapital: 500.000,00 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2011 sind das Stammkapital um 475.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und § 4 (Vertretung)..
2012-01-13: Geschäftsführer:; 2. Brannaschk, Dirk, *25.04.1966, Byhleguhre-Byhlen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2015-01-28: Gegenstand: Herstellung und die Vermittlung von sowie der Handel mit Produkten jedweder Art auf dem Gebiet der Energietechnik, insbesondere der Solartechnik, der Verkauf und die Lieferung von schlüsselfertigen Energie- und Solaranlagen sowie die Vergabe von Montageaufträgen für energietechnische Anlagen, insbesondere Solaranlagen. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft sowie einzelnen oder allen Geschäftsfüh-rern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.01.2015 ist die Satzung neu gefasst worden. Geändert wurde insbesondere § 2 (Unternehmensgegenstand)
2015-04-02: Vorstand: Geschäftsführer: 3.
Muissus, Sebastian, *01.09.1983, Seehausen (Altmark); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2016-04-19: Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Muissus, Sebastian
2016-09-12: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Solarpark Peitz Verwaltungs GmbH mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 9297 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-13: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Solarpark Ruhland Verwaltungs GmbH mit Sitz in Cottbus durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.