2011-02-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2011. Geschäftsanschrift: Westerwaldstraße 10, 56587 Oberhonnefeld. Gegenstand: Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von eigenen und fremden Immobilien und alle damit verbundene Geschäfte; die Durchführung von Maklergeschäften und die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen; die Erstellung von Wohnungen und Häusern durch Handwerker als Subunternehmer und deren Verkauf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Simunovic, Ante, Melsbach, *04.07.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Germania Immobilien GmbH mit Sitz in Oberhonnefeld (Amtsgericht Montabaur 6 HRB 14850) im Wege der Abspaltung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Germania Immobilien GmbH. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage Teile des Vermögens der Germania Immobilien GmbH (künftig: WW-Park GmbH) mit Sitz in Oberhonnefeld (Amtsgericht Montabaur HRB 14850) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist wirksam mit der gleichzetig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-06: Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von eigenen und fremden Immobilien und alle damit verbundenen Geschäfte; die Erstellung von Wohnungen und Häusern durch Handwerker als Subunternehmer und deren Verkauf ohne die Durchführung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung.