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Gero GmbH & Co. KG Dreh- und Systemtechnologie

Automobile und Zweiräder, Großserie, Systemkomponenten..., Centerless-Schleifen, Drehbearbeitung, ARTGERO, Genovefa, Drehteilen, Kunstunterricht, Drehteile
Adresse / Anfahrt
Graneggstraße 13+22
78585 Bubsheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Gründung 1981
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-09:
(Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Grundbesitz sowie das Halten von Beteiligungen an Grundbesitz). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schwarzwaldstraße 10, 78585 Bubsheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Roth Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Bubsheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 460907), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-16:
Firma geändert; nun: Gero GmbH & Co. KG Dreh- und Systemtechnologie. Neue Geschäftsanschrift: Graneggstraße 13, 78585 Bubsheim. Mit der Gesellschaft sind aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 26.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2016 die nachfolgenden Kommanditgesellschaften unter der Firma "Dieter Roth GmbH & Co. KG", Bubsheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 732426) "Susanne Roth GmbH & Co. KG", Bubsheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 732419) und "SR Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG", Bubsheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 721679) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gero GmbH Dreh- und Systemtechnologie", Bubsheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 450258) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-04-22:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Roth, Susanne, Bubsheim, *02.02.1969.

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