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Gervink Gesellschaft für ambulante Pflege und Betreuung mbH

Laugemannsstiege, Häusliche, Privatzahler..., Arzthelfer/in, Einzelwohnen, Betreuungsleistungen, Erkrankte, Altenpfleger/in, Medizinische/r, Beratungsbesuche
Adresse / Anfahrt
Laugemannstiege 20
48565 Steinfurt
Kontakt
19 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 19 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-10-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2019 mit Änderung vom 01.10.2019. Geschäftsanschrift: Laugemannstiege 20, 48565 Steinfurt. Gegenstand: Die Erbringung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gervink, Andreas, Steinfurt, *15.04.1958, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 und 30.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1, 3, 4, 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Andreas Gervink e.K., Steinfurt beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Änderung der Vertretungsregelung, nunmehr Geschäftsführer: Gervink, Andreas, Steinfurt, *15.04.1958. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2020 Teile des Vermögens der Andreas Gervink e.K., mit Sitz in Steinfurt als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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