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Gesellschaft für technische Kunststoffe mbH

Baustoffe, Industrieunternehmen, GftK..., Mörtelsysteme, Bettungssystemen, Fugenmörtel, Pfadnavigation, Produktgruppen, Erzeugnissen, Steinpflegeprodukte, Pflasterfugenmörtel
Adresse / Anfahrt
Kottenforstweg 3
53359 Rheinbach
1x Adresse:

Kottenforstweg 1
53359 Rheinbach


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Gesellschaft für technische Kunststoffe mbH. Nicht mehr Geschäftsführer: von der Wettern, Michael, Köln, *05.11.1955. Bestellt zum Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Frechen, *26.06.1962, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2005-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsanteile) beschlossen.

2006-04-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Jahresabschluss) beschlossen.

2009-05-04:
Geschäftsanschrift: Kottenforstweg, 53359 Rheinbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.04.2009 mit der Erfurter Bauchemie GmbH mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 100746) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-10-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ackermann, Stefan, Nettersheim, *25.04.1984; Dahnke, Jörn, Dierdorf, *07.12.1964.

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