2006-12-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2006. Gegenstand: Die Herstellung und der erlaubnisfreie Vertrieb von Bettwaren. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knell, Beate, Mainz, *28.05.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Geska Bettwarenfabrik GmbH & Co. KG, Alzey (Amtsgericht Mainz HRA 32197) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2012-04-05: Bestellt als Geschäftsführer: Walder, Michael, Weitersburg, *06.06.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-02-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Walder, Michael, Weitersburg, *06.06.1970.
2015-04-14: Bestellt als Geschäftsführer: Fiedler, Stefan, Gau-Odernheim, * 26.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Fiedler, Stefan, Gau-Odernheim, *26.03.1964.
2020-11-12: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2020 mit Nachtrag vom 05.10.2020 zum Verschmelzungsvertrag sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 und vom 05.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.09.2020 und vom 05.10.2020 mit der Wendre GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-11-17: Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der Wendre GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus ist durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 16.11.2020 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen.