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10115 Berlin
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Lobeckstraße 30
10969 Berlin


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4x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-16:
Firma: abnehmen.net UG ; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Novalisstraße 11, 10115 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb von Internetseiten zum Thema Diät. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hermann, Marc, *11.09.1990, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2015

2016-01-06:
Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2015 mit der Goodminton AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 163526), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 10.12.2015 zugestimmt hat.

2019-03-13:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lobeckstraße 30-35, 10969 Berlin

2021-01-07:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020; 30.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die foodspring GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 151002 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.