2021-01-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2021. Geschäftsanschrift: Seiferitzer Allee 10, 08393 Meerane. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Unternehmens für Handel, Verleih und Service in den Bereichen Gesundheits-, Medizin-, Rehabilitations- und Orthopädietechnik, Sanitätshauswaren, behindertengerechten Ausstattungen, Liftanlagen, Kommunikationstechnik sowie Mobilitätshilfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sonntag, Uwe, Glauchau, *04.02.1965; Sonntag, Evelyn, Glauchau, *10.02.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-04: Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens der WärmeBau GmbH mit Sitz in Aue-Bad Schlema als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2022-01-04: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30.12.2021 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der WärmeBau GmbH mit Sitz in Meerane, vormals Aue-Bad Schlema als Gesamtheit übernommen. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 04.01.2022. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.