2010-11-05: (der Betrieb einer Praxis für Physiotherapie sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sturmbäume 8, 37154 Northeim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: PHYSIO-Team Verwaltungs GmbH, Northeim (Amtsgericht Göttingen HRB 201315).
2013-07-02: Allgemeine Vertretungsregelung: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Liquidator: Dr. phil. Kühne, Roy, Northeim, *27.09.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
2014-04-08: (der Betrieb einer physiotherapeutischen Praxis). Firma geändert, nun: Neue Firma: Gesundheitszentrum Dr. Roy Kühne GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nicht mehr Liquidator: Dr. phil. Kühne, Roy, Northeim, *27.09.1967. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
2015-01-30: Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Kühne-Verwaltungs GmbH, Northeim (Amtsgericht Göttingen HRB 201315). Einzelprokura: Hekalo, Sanel, Rosdorf, *06.05.1974. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Marhenke, Christian, Wachenhausen, *21.12.1980.
2016-03-31: Geschäftsanschrift: Am Münster 9-11, 37154 Northeim.
2016-09-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der Dr. Kühne Schlafkomfort GmbH mit Sitz in Northeim verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.