2008-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2006/25.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die ganzheitliche Diagnostik und Therapie im Bereich der Umwelt- und Ernährungsmedizin, sowie Homöopathie, Naturheilverfahren und Akupunktur durch Ärzte, Heilpraktiker und medizinische Hilfskräfte (Diätassistentinnen, Ökotrophologen, Physiotherapeuten etc.), sowie die Vermittlung und der Vertrieb von Leistungen und Produkten aus dem Bereich der Gesundheit und der Körperpflege einschließlich Med. Recycling durch Entsorgung von med. Verbrauchsmaterial und Wiederaufbereitung zu jedem zulässigen Zweck. Nicht mehr Geschäftsführer: Bennewies, Brigitte, Herdwangen-Schönach, *11.05.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Abadzic, Darko, Meersburg, *20.01.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-12-02: Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 1a, 88677 Markdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Abadzic, Darko, Meersburg, *20.01.1980. Bestellt als Geschäftsführer: Best, Michael, Immenstaad am Bodensee, *11.08.1952, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-30: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zentrum für ganzheitliche Fortpflanzungsmedizin, Spermabank Bodensee GmbH", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 581146) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.