2009-08-12: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde u. a. geändert: § 2 (Gegenstand). Geschäftsanschrift: Henry-van-de-Velde-Straße 2, 99425 Weimar. Neuer Gegenstand: die Errichtung und der Betrieb von medizinischen Einrichtungen zur ambulanten ärztlichen Versorgung, wie z.B. medizinische Versorgungszentren im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V, zum Zwecke der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie des Wohlfahrtswesens für hilfsbedürftige und gefährdete Mitmenschen unabhängig von Alter und Geschlecht gemäß § 66 Abgabenordnung.
2015-05-18: Die ZaM - Zentrum für ambulante Medizin Weimar GmbH mit dem Sitz in Weimar ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.