2013-09-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2013. Geschäftsanschrift: Bernhard-Riesenbeck-Weg 6 a, 48282 Emsdetten. Gegenstand: Betrieb eines Großhandelsunternehmens für Getränke. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wähning, Theodor, Emsdetten, *26.06.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-10-18: Änderung zur Geschäftsanschrift: Neuenkirchener Straße 105, 48282 Emsdetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wähning, Theodor, Emsdetten, *26.06.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Schwarte, Thomas, Emsdetten, *23.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-07-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Schwarte, Thomas, Emsdetten, *23.11.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Homann, Werner, Emsdetten, *07.12.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2014 mit der Weinland Homann Einzelhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Emsdetten (Amtsgericht Steinfurt HRB 10143) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.