2005-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 44,97 EUR auf 61.400 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 9 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
2005-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.600,00 EUR auf 65.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der NP Getränke Service GmbH mit dem Sitz in Mindelheim und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die NP Getränke Service GmbH mit dem Sitz in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen HRB 10219) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 hat die Änderung des § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile, Güterrecht) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Tegelbergstraße 1, 87719 Mindelheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hell, Franz, Mineralwasserwerker, Mindelheim. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 26.07.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Getränkemärkte") auf die Getränkemärkte-Hell GmbH mit dem Sitz in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen HRB 15207) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.