2015-02-03: Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Ingelheim nach Mainz beschlossen. Geändert, jetzt: Neuer Sitz: Mainz. Geschäftsanschrift: Weberstraße 2, 55130 Mainz.
2021-09-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2021 mit der Getränkeland Mainz GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 48818) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.