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Getränkevertrieb Rostock GmbH

Lebensmittelgeschäft, Getränkefachgroßhandel, Meta-Produkten..., Optionale
Adresse / Anfahrt
Handwerkstraße 5
18069 Rostock
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2008. Gegenstand: Der Vertrieb alkoholischer Getränke, der Vertrieb alkoholfreier Getränke, der Vertrieb und Handel von Schankanlagen, der Vertrieb und Handel von Waren aller Art dieser Branchen. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die Gesellschaft befugt, zusätzlichen Lagerraum zu errichten, weitere Transportmittel zu erwerben oder zu mieten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lüdecke, Steffen, Kleinau, *04.07.1966; Riedel, Steffen, Rövershagen, *23.11.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-06-12:
Geschäftsanschrift: Handelsstraße 2, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Lüdecke, Steffen, Kleinau, *04.07.1966.

2009-09-01:
Änderung der Geschäftsanschrift: Handwerkstraße 5, 18069 Rostock.

2016-08-23:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2016 mit der Getränkehandel Steffen Riedel GmbH mit Sitz in Rövershagen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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