2020-05-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2020. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 1, 50674 Köln. Gegenstand: die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten einschließlich forensischer Angelegenheiten. Ferner die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehörige anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse, mit denen sich Rechtsanwälte nach ihrem Berufsrecht zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbinden können. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ghendler, Veaceslav, Köln, *10.08.1984; Ruvinskij, Ilja, Köln, *21.11.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-05-19: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ghendler, Veaceslav, Köln, *10.08.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-11: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bachemstraße 8, 50676 Köln.
2022-01-03: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 1 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ghendler Ruvinskij Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Köln (Amtsgericht Essen, PR 4562) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2022-02-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 mit der Ghendler Ruvinskij Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Köln (Amtsgericht Essen, PR 4562) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.