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Gigma Versand GmbH

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Gellertstraße 5
30175 Hannover
1x Adresse:

Jathostraße 1-3
30916 Isernhagen


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3x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2010. Geschäftsanschrift: Gellertstraße 5, 30175 Hannover. Gegenstand: Handel mit und das Marketing von Kosumgütern jeder Art, insbesondere der Versandhandel, die Entwicklung und das Betreiben von Internetplattformen einschließlich Internetmarketing, die Erstellung von Werbemitteln und Druckerzeugnissen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Versandlogistik und das Fullfillment auf nationaler und internationaler Ebene. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben oder sie veräußern, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen auszugliedern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holz, Hans-Wolfgang, Hannover, *02.05.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-20:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der ProVista AG mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 121253) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-09-23:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ProVista AG am 20.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.