2018-10-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 07.09.2018 und der Gesellschafter der Gillner Logistik GmbH vom 07.09.2018 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Gillner Logistik GmbH mit Sitz in Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken HRB 31874) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.