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Simit Café & Bakery GmbH

Frühstücks- und Brunch-Restaurant, Reservierungszeiten
Adresse / Anfahrt
Landstraße 8
63939 Wörth a. Main
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2013 mit Nachtrag vom 26.09.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Simit Café & Bakery e.K. aus dem Vermögen des Inhabers Necdet Güney, Wörth, und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz, bisher: Gima Food Marketing GmbH mit Sitz in Höchst im Odenwald, Amtsgericht Darmstadt HRB 92571), 2 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Landstraße 8, 63939 Wörth am Main. Gegenstand des Unternehmens: der Groß- und Einzelhandel und Kauf und Verkauf von Lebensmitteln und Bedarfsgütern des täglichen Lebens, auch im Onlinehandel, das Betreiben von Einkaufsmärkten, der Import und Export von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens und sonstigen Waren aller Art, Telekommunikation, Vermietung, das Betreiben von Restaurant und Café sowie die Vergabe von Franchiselizenzen. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Güney, Necdet, Wörth am Main, *08.03.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-09:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.08.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 06.08.2021 das unter der Firma Simit Café & Bakery e.K. mit Niederlassung in Wörth a. Main betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Güney, Necdet, Wörth a.Main, *08.03.1979 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.