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Ginkgo Pflegedienste GmbH

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Nerscheider Weg 37
52076 Aachen
1x Adresse:

Zeisigweg 39
52076 Aachen


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2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2017. Geschäftsanschrift: Nerscheider Weg 37, 52076 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - die Beratung für den Abschluss von Pflegeversicherungen, - der Betrieb von Tagespflegen, - der Betrieb von Seniorenwohnheimen einschließlich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sowie einschließlich betreutem Wohnen, - ambulante mobile Dienste, - hauswirtschafiliche Versorgung, - Beförderungsdienste, - Rollstuhl- und Krankenfahrten, - Begleitung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen, - niederschwellige Betreuungsdienste gemäß § 45b SBG XI, - Durchführung von sozialen Aktivitäten. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, ihre Tätigkeit auf andere verwandte Gebiete auszudehnen und Geschäftsunternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu gründen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kieltyka, Margarete Kristina, Aachen, *28.02.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kieltyka, Margarete Kristina, Aachen, geb. am 28.02.1960 unter der Firma Ginkgo Pflegedienste e.K. in Aachen betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.07.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2017-08-10:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.08.2017 wirksam geworden. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.