2007-12-21: Roland Fischer-Fürwentsches GmbH & Co. KG, Bodenheim (Kapellenstraße 23, 55294 Bodenheim, Großhandel mit Grußkarten und Papeterie-Artikel.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Roland Fischer-Fürwentsches Verwaltungs-GmbH, Bodenheim (Amtsgericht Mainz HRB 41238), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-10-06: geändert, nun Giraffiti GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung sowie der Zustimmung des Inhabers des übertragenden Unternehmens vom selben Tage das von dem Einzelkaufmann unter der Firma Giraffiti, Inhaber Roland Fischer-Fürwentsches e. K. betriebene Unternehmen mit Sitz in Bodenheim (Amtsgericht Mainz - HRA 40284) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden durch zeitgleiche Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.