2020-02-13: Firma: Gisbert Pöppler GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Falckensteinstraße 48, 10997 Berlin; Gegenstand: Innenraumplanung, Innenausstattung und Handel mit Innenausstattung sowie Design und Verkauf eigener Produkte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Pöppler, Gisbert, *10.10.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Boragno, Antonia Catherina, *23.10.1986, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.01.2020
2020-03-02: Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 ist das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Gisbert Pöppler Handel Interieur e. K. um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 .
2020-03-02: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 30.01.2020 das Unternehmen des Einzelkaufmanns Gisbert Pöppler Handel Interieur e.K. aufgenommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-02-17: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Karl-Marx-Allee 78, 10243 Berlin