2020-09-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2020. Geschäftsanschrift: Im Mühlenwert 20, 58135 Hagen. Gegenstand: der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Artikel des Sanitärbereichs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Apitius, Lars, Ennepetal, *06.07.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-11: Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Glasdeals Lars Apitius e.K., Hagen (Amtsgericht Hagen, HRA 6181) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2020 Teile des Vermögens der Glasdeals Lars Apitius e.K. mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRA 6181) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-30: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.12.2020 wirksam geworden.
2021-07-20: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 104.000,00 beschlossen. Weiterhin wurde in der Gesellschafterversammung die Änderung in § 7 Abs. 2 (Jahresabschluss, Verwendung des Jahresergebnisses) beschlossen und der bisherige § 8 (Schussbestimmungen) wurde geändert in § 16. Die §§ 8 (Gesellschafterversammlung), 9 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung), 10 (Verfügung über Geschäftsanteile, Vorkaufsrecht), 11 (Anteilsübergang kraft Erbfolge), 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 13 (Auseinandersetzung-Abfindung), 14 (Auflösung der Gesellschaft) und 15 (Salvatorische Klausel) wurde neu eingefügt. Neues Stammkapital: 130.000,00 EUR.