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Glaserei Klink GmbH

Brillen- und Sonnenbrillengeschäft, Wilmersdorf, Wunschmotive..., Glasdusche, Drucktechnologie, Bleiglas, Ganzglasduschen, Sicherheitsglas, Glasereibetrieb
Adresse / Anfahrt
Gasteiner Straße 12
10717 Berlin
1x Adresse:

Karl-Lade-Straße 34
10369 Berlin


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-05-27:
Firma: Glaserei Klink GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Ausführung von Arbeiten des Glaserhandwerks, Fensterbau, Kunstglaserei und aller sonstigen im Betrieb einer Glaserei anfallenden Arbeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Klink, Jörg, *25.04.1962, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Klink, Manuela, *04.11.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.12.2007; mit Änderung vom 28.02.2008 in Ziff. 1.1 (Firma) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Jörg Klink e.K. vom Inhaber Jörg Klink geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40670) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 27.12.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..