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Glatthaar-Fertigkeller GmbH

Ingenieurbüro, Meta-Produkten, Ingenieurbüro Glatthaar..., Optionale
Adresse / Anfahrt
Joachim-Glatthaar-Platz 1
78713 Schramberg
1x Adresse:

Im Moos 17
78713 Schramberg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Alle Leistungen eines Generalübernehmers, die bei der Herstellung von Kellergeschossen erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der verwendeten Produkte und Systeme.

2009-09-21:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dipl.Ing. Evers, Michael, Maitzborn, *12.02.1973.

2009-09-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Im Moos 17, 78713 Schramberg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gruben, Michael, Thalfang, *22.02.1976.

2010-06-29:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.05.2010 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Glatthaar - Fertigkeller GmbH & Co.KG", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 725280) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.