2011-08-22: Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Busching, Waltraut, Wasserleben, *23.07.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Busching, Max, Wasserleben, *25.08.1981.
2015-08-13: Gemäß § 3 EGGmbHG ergänzt und von Amts wegen nach Gebietsreform (Sitz) berichtigt Neuer Sitz: Nordharz. Geschäftsanschrift: Am Park 11, 38871 Nordharz OT Wasserleben. Nach fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind Gesellschafter zu Geschäftsführern oder Prokuristen bestellt, sind sie in jedem Fall zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt und ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer, die keine Gesellschafter sind, sind nur gemeinsam oder zusammen mit einem Prokuristen vertretungsbefugt. Bestellt: Geschäftsführer: Busching, Max, Nordharz OT Wasserleben, *25.08.1981. Prokura erloschen: Busching, Max, Nordharz OT Wasserleben, *25.08.1981.
2015-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 262,00 EUR auf 26.262,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der BBN Gleisbau GmbH mit dem Sitz in Naumburg und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 10 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. 26.262,00 EUR. Geändert, nun: Geschäftsführer: Busching, Max, Nordharz OT Wasserleben, *25.08.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die BBN Gleisbau GmbH mit dem Sitz in Naumburg (Amtsgericht Stendal HRB 14390) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.