2006-06-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2006. Gegenstand: Die Beratung zur Führung gastronomischer Betriebe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Jobst, Herbert Bernd, Düsseldorf, *01.01.1979; Küpper, Maximilian, Düsseldorf, *25.02.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-12-08: Mit der JK Group GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldof, HRB 64478) als herrschendem Unternehmen ist am 19.11.2010 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführunsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2010 zugestimmt.
2019-04-17: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Heubesstr. 23, 40597 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Jobst, Herbert Bernd, Düsseldorf, *01.01.1979.
2021-03-11: Der mit der JK Group GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64478) am 19.11.2010 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 08.12.2020 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der JK Group GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.