2021-04-06: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Glienke, Arnt, Rechtsanwalt, Böblingen, *06.08.1978; Nill, Heidrun, Rechtsanwältin, Stuttgart, *09.10.1972.