2019-04-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2019. Geschäftsanschrift: Neue Brücke 8, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Rechenzentren sowie die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere die Erbringung von Telekommunikations- und lT-Leistungen, der Verkauf von Hard- und Software sowie die Erbringung technischer Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Stammkapital: 72.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Binder, Markus, Reutlingen, *10.03.1983; Kaufmann, Wolfgang, München, *29.04.1982; Pichler, Johannes, Bamberg, *19.01.1983, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Alber, Christian, Mötzingen, *12.09.1976; Dr. Kaufmann, Mario, Köln, *10.10.1974; Reinecke, Henning, Quickborn, *16.06.1966; Schmidpeter, Helmut, Kolbermoor, *05.09.1964. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Globalways AG", Stuttgart gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Geschäftsbereich "Colocation/Colo Connect Stuttgart" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Datacenter One Stuttgart GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 765698) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-02: Vergessene Eintragung zu lfd.Nr. 1 nachgeholt: Mit der "DC1 Datacenter One GmbH", Frankfurt am Main wurde am 26.08.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 26.08.2016 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2020-08-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Binder, Markus, Reutlingen, *10.03.1983.
2020-11-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufmann, Wolfgang, München, *29.04.1982. Der zwischen der Gesellschaft und der "DC1 Datacenter One GmbH", Frankfurt am Main am 26.08.2016 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 30.10.2020 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.