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Glory Nails GmbH

Anbieter von Beauty-Produkten, Store
Adresse / Anfahrt
Gobietstraße 4
34123 Kassel
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2008. Geschäftsanschrift: Gobietstraße 4, 34123 Kassel. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel im kosmetischen Bereich. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Rechtsgeschäften befreit, die sie für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreterin eines Dritten vornimmt. Geschäftsführerin: Burghardt, Heike, Ahnatal, *15.09.1966.

2009-07-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2009 hat die Erhöhung des Kapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR, die Änderung des Gesellschaftsvertrages in seinen Bestimmungen zur Firma (nunmehr § 1), zum Unternehmensgegenstand (nunmehr § 2), zum Stammkapital (nunmehr § 3), zur Geschäftsführung und Vertretung (nunmehr § 4) und im Übrigen die Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Glory Nails GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführerin: Burghardt, Heike, Ahnatal, *15.09.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2017-09-06:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma Heike Burghardt e.K. mit Niederlassung in Kassel weiterführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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