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Wilhelm-Heidsiek-Straße 45
27472 Cuxhaven
1x Adresse:

Zollhallenstraße 2
79106 Freiburg im Breisgau


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2x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2011. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Heidsiek-Straße 45, 27472 Cuxhaven. Gegenstand: Der Betrieb von Gastronomieunternehmen, der Betrieb einer Systemgastonomie, der Erwerb und der Verkauf von Lizenzen für Franchise- und Gastronomiebetriebe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Beran, Matthias, Cuxhaven, *09.11.1966; Nell, Volker, Cuxhaven, *01.12.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-14:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2016 mit der Cux-Sport GmbH mit Sitz in Cuxhaven verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Cux-Sport GmbH am heutigen Tage eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.