2011-09-20: Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 19.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gohlisch Fensterbau GmbH mit Sitz in Rotenburg (Wümme) (Amtsgericht Walsrode HRB 71017) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma), § 4 (Bekanntmachungen), § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr u.a. die Änderung der Firma und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: Gohlisch-Fensterbau GmbH. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2011 mit der Gohlisch Fensterbau GmbH mit Sitz in Rotneburg (Wümme) (Amtsgericht Walsrode HRB 71017) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.