2016-08-12: Der zwischen der Gesellschaft und der "G+G Autohandel GmbH & Co. KG", Singen Hohentwiel am 29.03.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2014 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Erwin Grohm GmbH & Co. KG", Aach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 540264) wurde am 25.06.2016 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 28.07.2016 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.