2007-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 10 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), 11 (Gesellschafterversammlung), 12 (Gesellschafterverpflichtungen) und 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Schopp, Wolfgang, Heidelberg, *26.08.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rott, Hinnerk, Schwetzingen, *08.04.1977.
2008-08-15: Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008 hat beschlossen, das Stammkapital um 50.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf nunmehr 75.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Stammkapital nun: 75.000,00 EUR.
2012-01-05: Bestellt als Geschäftsführer: Hochstein, Peter, Heidelberg, *04.02.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-01-20: Nicht mehr Geschäftsführer: Schopp, Wolfgang, Heidelberg, *26.08.1954.
2014-08-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Pearce, James Daniel Lawrence, Argent-sur-Sauldre/France, *16.04.1968.
2018-10-15: Änderung der Geschäftsanschrift: Heinrich-Fuchs-Straße 96, 69126 Heidelberg.
2020-09-07: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gold Key Logistics GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 338050) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.