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Goldankauf Lange GmbH

Goldbarren, Edelmetall, Barren..., C.Hafner, Argor-Heraeus, Reinheit, Gate, Diamant der Farbe, Wesselton, Reinheitsgrad
Adresse / Anfahrt
Sögestraße 25
28195 Bremen
1x Adresse:

Bahnhofsplatz 42
28195 Bremen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-21:
Gegenstand: An- und Verkauf von Gold, Schmuck, Uhren und Juwelen sowie die Pfandleihe und Pfandvermittlung und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; Kapital: 25.000 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Brandt, Cord, *14.11.1970, Bremen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.12.2016

2017-05-10:
Kapital: 26.000 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2017 ist das Stammkapital um 1.000 EUR auf 26.000 EUR zum Zwecke der Ausgliederung erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 07.04.2017 das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens R. Lange & Co. e.K. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 17632 HB) übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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