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Golden Media GmbH

Elektronik, Interstar, LNBs..., Cynextra, Receiver, LNB, Android OS Basis, Multimedia-Nutzer, Schwestermarke, Streaming-Fans, Android OTT
Adresse / Anfahrt
Stuttgarter Straße 36
73635 Rudersberg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2009. Geschäftsanschrift: Schorndorfer Straße 65-67, 73635 Rudersberg. Gegenstand: Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Chakir, Bouchaib, Rudersberg, *25.10.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer sind kraft Gesellschaftsvertrages ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 12.500,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I).

2009-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) und § 4 Abs. 1 - 3 (Stammkapital, Beteiligungsverhältnisse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR.

2010-01-05:
Neue Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 36, 73635 Rudersberg.

2011-07-25:
Bestellt als Geschäftsführer: Chakir, Rose, Rudersberg, *31.10.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-01-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Cynextra International GmbH.

2013-07-08:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wieland GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 731640) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Golden Media GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Golden Media GmbH", Rudersberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 748924) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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