2006-01-26: Goralsky GmbH & Co. KG, Mindelheim (Kanzelwandstr. 9, 87719 Mindelheim, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Formen für Werkzeuge für die Kunststoffindustrie und Präzisionsteile für den Sondermaschinenbau sowie Dienst- und Serviceleistungen in diesem Bereich.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Goralsky Verwaltungs GmbH, Mindelheim (Amtsgericht Memmingen, HRB 12 651), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-09-14: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 24.08.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 aus dem Vermögen des Inhabers Thorsten Goralsky das unter der Firma FDM Goralsky Formenbau und Zerspanungstechnik e.K. in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen, HRA 11 220) betriebene Unternehmen mit Ausnahme des betrieblichen Grundstücks Kanzelwandstraße 9, Flst. 888/4 Gemarkung Mindelheim, übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 12.09.2006 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen, HRA 11 220). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.