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Gotthardt Informationssysteme GmbH

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Maria Trost 23
56070 Koblenz
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24x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der MEDISTAR Hannover Vertriebs- und Service GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61249) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-12-29:
Geschäftsanschrift: Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Mit der RheinMassiv Verwaltung AG (Amtsgericht Koblenz HRB 6557) als herrschendem Unternehmen ist am 08.12.2010 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2011-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2011 mit der CO-PRA COMPUTER-PRAXISANWENDUNGEN GmbH & Co. KG mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach HRA 40994) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2011 mit der CO-PRA Beteiligungs GmbH mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach HRB 43004) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Spiegelburg, Stefan, Georgsmarienhütte, *08.10.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-03-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.625,00 EUR auf nunmehr 128.125,00 EUR beschlossen. Weiterhin wurde eine Änderung in § 7 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 128.125,00 EUR.

2015-06-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.05.2015 mit der Spiegelburg Medical IT GmbH mit Sitz in Osnabrück verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2015 mit der diens/t/ag Medizinsysteme GmbH mit Sitz in Kreuzwertheim verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2015 mit der DATA . med Praxiscomputer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-03-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.02.2016 mit der HANSEmed Rostock GmbH mit Sitz in Broderstorf (Amtsgericht Rostock, HRB 8442) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-07-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2016 mit der H+M Healthcare Management Systemlösungen Erfurt GmbH mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena, HRB 109509) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-07-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2016 mit der H+M Healthcare Management Systemlösungen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 56116 B) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-03-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Veith, Karl-Heinz, Kaufmann, Bonn.

2017-06-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Spiegelburg, Stefan, Georgsmarienhütte, *08.10.1972. Bestellt als Geschäftsführer: Proost, André, Den Haag / Niederlande, *16.04.1972.

2017-07-24:
Einzelprokura: Klein, Tobias, Wassenberg, *07.02.1980.

2018-08-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Tobias, Wassenberg, *07.02.1980, einzelvertretungsberechtigt.

2018-10-04:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Klein, Tobias, Wassenberg, *07.02.1980.

2018-12-04:
Nach Wohnortänderung weiterhin Geschäftsführer: Proost, André, Rotterdam / Niederlande, *16.04.1972.

2019-01-09:
Prokura erloschen: Klein, Tobias, Wassenberg, *07.02.1980. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Koch, Jörg, Lotte, *27.04.1977.

2019-01-24:
Der mit der RheinMassiv Verwaltung AG am 08.12.2010 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.12.2018 zum Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2019-04-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Proost, André, Rotterdam / Niederlande, *16.04.1972. Bestellt als Geschäftsführer: Westphal, Arne, Adelsdorf, *16.02.1974, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Tobias, Wassenberg, *07.02.1980.

2020-03-25:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.01.2020 mit der CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH mit Sitz in Koblenz verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-04-06:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH am 02.04.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.

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