2019-02-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2018. Geschäftsanschrift: Hospitalstraße 19, 44649 Herne. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere Küchenleistungen, an Krankenhausunternehmen und sonstige Unternehmen, insbesondere die Gesellschafter. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen gleicher und verwandter Art beteiligen sowie alle Geschäfte ausführen, die im Hinblick auf den vorgenannten Zweck in ihrem Interesse liegen. Das Unternehmen ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der in Abs. 1 definierte Gegenstand nachhaltig erfüllt wird. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kellerhoff, Franz-Rainer, Recklinghausen, *26.07.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Freitag, Theo, Haltern, *11.10.1959, einzelvertretungsberechtigt.
2021-10-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Oec. Kellerhoff, Franz-Rainer, Recklinghausen, *26.07.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Raible, Christian, Kassel, *20.01.1979.
2021-12-15: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderung des § 4 (Stammkapital, Sonderbeiträge und Sonderrechte) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe sowie der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere Küchenleistungen an Krankenhausunternehmen und sonstige Unternehmen, vor allem an mit ihr verbundene Unternehmen, insbesondere an die St. Elisabeth Gruppe GmbH Katholische Kliniken Rhein-Ruhr in Herne-Wanne sowie an die St. Elisabeth-Stiftung in Bochum, die Katholisches Klinikum Bochum Holding gGmbH mit dem Sitz in Bochum, die Katholisches Klinikum Bochum gGmbH mit dem Sitz in Bochum, die St. Anna Stift gGmbH mit Sitz in Bochum und die Katholisches Klinikum Bochum Service gGmbH mit dem Sitz in Bochum. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungsdienstleistungen von der St. Elisabeth Gruppe GmbH Katholische Kliniken Rhein-Ruhr in Herne-Wanne und von der Katholisches Klinikum Bochum gGmbH mit dem Sitz in Bochum und der Katholisches Klinikum Bochum Service GmbH. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. § 58 AO bleibt unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Das Unternehmen ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der in Abs. 1 definierte Gegenstand nachhaltig erfüllt wird.