Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Gräpel Gartenbau GmbH & Co. KG

Dip, Leitungsbau, Lara...
Adresse / Anfahrt
An den Eichen 11
27333 Bücken
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-22:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: An den Eichen 11, 27333 Bücken. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Gräpel- Garten- und Landschaftsbau Verwaltungsgesellschaft mbH, Bücken (Amtsgericht Walsrode HRB 208022), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gräpel, Lara, Bücken, *03.03.1976.

2019-08-22:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.05.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2019 das von dem Einzelkaufmann Bernd Gräpel, Bücken unter der Firma Bernd Gräpel Garten- und Landschaftsbau e.K. mit Sitz in Bücken betriebene Unternehmen als Gesamtheit - mit Ausnahme der in der notariellen Urkunde des Notars Dr. Herbert Buschkühle, Osnabrück, UR - Nr. 326/2019 unter der Ziffer 1.3 aufgeführten Grundbesitz sowie unter der Ziffer 1.4. aufgeführten Ansprüche und Verbindlichkeiten - im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing