2010-11-18: Firma: Grünblick Verwaltungsgesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Teilestraße 30/31, 12099 Berlin Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Arslan, Hifzi, *04.12.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.10.2010.
2019-07-08: Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.05.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der CICBau GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 206119 B) um EUR 25.000,00 auf EUR 50.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
2019-07-08: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Anteilsinahberversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die CICBau GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 206119 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-02-28: Firma: Grünblick Garten- und Landschaftsbau GmbH; Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung. Des Weiteren ist Zweck der Gesellschaft der Garten-und Landschaftsbau, Schnee- und Eisbeseitigung, Grau- und Grünanlagenpflege und Baumarbeiten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 2 (Gegenstand).