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Digital Beat GmbH

Marketing, PR und Design, Bühne und Veranstaltungsort, Idea..., ChatGPT, KI-Insider, Erfolgskongress, Mobilfunknummer, Betätigen des Abmeldelinks, KÜNSTLICHE, DRX, Helpdesk, J.F
Adresse / Anfahrt
Hansaring 97
50670 Köln
2x Adresse:

Siegburger Straße 15
40591 Düsseldorf


Stockumer Kirchstraße 61
40474 Düsseldorf


Kontakt
105 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 105 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2016. Geschäftsanschrift: Im Mediapark 5, 50670 Köln. Gegenstand: die Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Workshops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klußmann, Thomas, Lemgo, *03.08.1982; Schreiber, Christoph, Köln, *14.10.1985, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Digital Beat GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hansaring 97, 50670 Köln.

2020-08-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Gründer.de GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 86667) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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