2016-10-24: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten in einem gemeinsamenen Architekturbüro. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Graf, Michael, Architekt, Aach, *07.02.1964; Graf, Oliver Dieter, Architekt, Steißlingen, *30.10.1967.