2010-04-16: Bestellt als Geschäftsführer: Rodi, Ulrike, Dortmund, *08.03.1966.
2010-07-19: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Chemnitzer Str. 31, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 12.05.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 Teile ihres Vermögens (den Teilbetrieb Vermögensverwaltung) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung auf die neu gegründete Booß Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 23046) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-08-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Booß, Rutger, Herdecke, *17.03.1944.
2019-01-08: Änderung zur Geschäftsanschrift: Cäcilienstr. 48, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rodi, Ulrike, Dortmund, *08.03.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Emons, Hermann Josef, Köln, *18.08.1950. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rodi, Ulrike, Dortmund, *08.03.1966.
2019-07-12: Prokura erloschen: Rodi, Ulrike, Dortmund, *08.03.1966. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2019 mit der Emons Verlag GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 80496) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-24: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Emons Verlag GmbH am 17.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.