2020-12-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2020. Geschäftsanschrift: Coesfelder Hof 2, 48527 Nordhorn. Gegenstand: ist der Betrieb eines Zeitungsverlags zur Herausgabe der Grafschafter Nachrichten Tageszeitung für den Kreis Grafschaft Bentheim und anderer Druckerzeugnisse nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Anderweit, Jochen, Nordhorn, *01.04.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Richter, Matthias, Nordhorn, *11.09.1961; Wolterink, Henning, Uelsen, *14.06.1970.
2021-07-05: Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2020 hat eine teilweise Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hierbei wurde auch eine Änderung von § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Grafschafter Nachrichten GmbH. 300.000,00 EUR.
2022-07-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2021 mit der HPV Heimatpresse Verlags- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Nordhorn verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.