2019-06-28: Bestellt als Geschäftsführer: Singh, Maximilian Robin, Neu-Isenburg, *29.02.1992, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Singh, Kai Michael, Kaufmann, Neu-Isenburg.
2021-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Grand Health GmbH. Neuer Gegenstand: die Vermittlung und der Handel von und mit OP-Kleidung, Schutzmasken, Schutzbekleidung, Schnelltests sowie die Entwicklung, Produktion, Vermittlung und der Handel von und mit Nahrungsergänzungsmitteln und Pflegeprodukten für Mensch und Tier sowie Markenlizenzvergabe.
2021-09-22: Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Singh, Cornelia, Kitzbühel / Österreich, *22.08.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-04-04: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Covisan GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg ( Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 45100) am 04.04.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
2022-04-04: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 mit Nachtrag vom 25.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Covisan GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 45100) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.