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Granderath Bedachungen GmbH

Platzhalterinhalt, Erforderlichen, Mapbox..., Dachdeckergesellen, Dachprojekt, Dächer, Putzhilfe, Vorarbeiter
Adresse / Anfahrt
Parsickstraße 33
47441 Moers
1x Adresse:

Schelsenweg 8
41238 Mönchengladbach


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals (DEM 100.000,00) auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 6 (Gesellschafterversammlung) sowie den Wegfall des § 10 (Gründungsaufwand) beschlossen. Geschäftsanschrift: Parsickstraße 33, 47441 Moers. 52.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Granderath, Eric, Mönchengladbach, *16.04.1984, einzelvertretungsberechtigt.

2018-09-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 53.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Volimacher Bedachungen GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 23132) beschlossen. Neues Stammkapital: 53.000,00 EUR. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Granderath, Eric, Mönchengladbach, *16.04.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 01.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2018 mit der Vollmacher Bedachungen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 23132) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.